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Aufsicht über die nichtstaatlichen Wälder
Auf dem Gebiet der Oberförsterei Bytnica befinden sich 88,57 ha Wald, die nicht im staatlichen Besitz sind. Das Waldgebiet liegt in zwei Landkreisen: Świebodzin und Krosno. Die Oberförsterei Bytnica ist eine verwaltende Anstalt im Bereich Waldaufsicht. Dank der Zusammenarbeit mit dem Forstpersonal ist die Bewirtschaftung der Privatwälder den in den Staatsforsten geltenden Standards beinahe ähnlich.
Pflichte der Oberförsterei Bytnica gegenüber den nichtstaatlichen Waldgebieten sind wie folgt:
● Waldaufsicht gegenüber den Eigentümern und Erhaltung der Regeln im Bereich Forstwirtschaft,
● Verordnung der Pflegemaßnahmen in den durch Gefahren bedrohten Wäldern,
● Bestimmung Hiebplanes,
● Führung von Verwaltungsverfahren,
● Kontrolle über Ausführung der Pflichten seitens der EIgentümer.
Sachbearbeiter für nichtstaatliche Wälder: Rafał Kinas rafal.kinas@zielonagora.lasy.gov.pl